Grundpflege
Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, kann der Pflegedienst durch Leistungen der Pflegeversicherung helfen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Hilfen sind darauf ausgerichtet, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, in Form der aktivierenden Pflege wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige (gesetzlich/privat versicherte) mit genehmigtem Pflegegrad.
Leistungen können sein:
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege versteht man die medizinische Versorgung, die durch den Arzt verordnet und von der jeweiligen Krankenkasse laut SGB V übernommen wird.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte versorgen Sie nach bestem Wissen und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Leistungen können sein:
Betreuung- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich.
Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Leistungen können sein:
Pflegeberatung
Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen haben Anspruch auf eine individuelle Beratung.
Diese Beratungsbesuche dienen der Entlastung des Pflegenden Familienangehörigen oder sonstigen Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Durch eine professionelle Pflegekraft soll dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden.
Leistungen können sein:
Die Beratung kann sich dabei u.a. auf
erstrecken.